Was wäre wenn und die gute Nachricht

23.01.2018

Was wäre wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihre Arbeitskraft verlieren und dadurch berufsunfähig werden ? Für alle die nach dem 01.01.1961 geborenen sind, gibt es keinen staatlichen Schutz mehr bei Berufsunfähigkeit sondern nur noch geringe Leistungen bei Erwerbsminderung. Bei der Beurteilung der Erwerbsminderung kann im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit der Versicherte auf jede Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden. Bedenkt man weiter, dass statistisch gesehen jeder vierte Berufstätige vor erreichen des gesetzlichen Rentenalters Berufsunfähig wird ist das Risiko erheblich und der finanzielle Abstieg oftmals vorprogrammiert. Und nun die gute Nachricht. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat jeder die Möglichkeit sich gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit abzusichern und seinen Lebesstandart zu erhalten. Aber Achtung: Achten Sie bei der Auswahl des Versicherers in erster Linie auf verbraucherfreundliche Bedingungen und nicht nur auf den Beitrag. Denn im Ernstfall entscheiden in erster Linie die Bedingungen und nicht der Beitrag darüber, ob der Versicherer leistet oder nicht. Ihr Michael Ulrich

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